Turnhalle, Aula oder Gemeindezentrum – rund 400 Corona-Impfzentren soll es bundesweit geben. Bei der Durchimpfung der Bevölkerung werden viele Hände benötigt – so auch PTA, die bei der Vorbereitung der Corona-Impfstoffe helfen könnten; soweit die Idee in Schleswig-Holstein. Die gute Nachricht: Die befragten PTA würden in Impfzentren unterstützen – 42 Prozent gaben in einer aposcope-Umfrage an, dass sie bei der Rekonstitution der Vakzine helfen würden.
In Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium die Kammer gefragt, ob PTA aus den öffentlichen Apotheken bei der Vorbereitung der Corona-Impfstoffe in den Impfzentren helfen könnten. Dass die Massenimpfungen in eigens dafür eingerichteten Impfzentren stattfinden sollen, finden 71 Prozent der befragten Kolleg*innen angebracht. Skepsis kommt allerdings auf, wenn es um den Einsatz der PTA geht – 43 Prozent bewerten den Vorschlag positiv – wobei dieser Wert in der Gruppe der PTA mit 36 Prozent etwas niedriger liegt.
Vakzine aus der Ampulle aufziehen und mit Kochsalzlösung mischen: 42 Prozent der befragten PTA könnten sich vorstellen, die Zubereitung in den Impfzentren zu übernehmen. In puncto Vergütung haben PTA verschiedene Vorstellungen. 48 Prozent halten eine übertarifliche Vergütung in Höhe von 50 Prozent für angemessen und 27 Prozent wären mit einem Aufschlag von 20 Prozent einverstanden. Vorstellbar wären aus Sicht der befragten PTA auch eine Bonuszahlung durch das Bundesland (25 Prozent) oder eine Vergütung nach Mini-Job (20 Prozent) – 14 Prozent würden auch ohne Honorar helfen, wenn sich die reguläre Arbeitszeit nicht verlängert beziehungsweise wenn sie freigestellt werden. Dass diese Arbeit neben dem vollen Dienst in der Apotheke zu leisten ist, halten drei von vier Befragten für unrealistisch, der Rest würde es sich zutrauen.
Ein Drittel der Inhaber*innen würde eine*n, 5 Prozent mehrere PTA für die Arbeit im Impfzentrum freistellen, 61 Prozent der befragten Inhaber*innen würden dies nicht tun. Alle Apotheker*innen würden ihre PTA die Zeit nicht nacharbeiten lassen, wenn sie als Chef*in eine Aufwandsentschädigung erhalten würden.
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