2025: So viel weniger Netto bleibt PTA
Obwohl Steuerentlastungen 2025 für ein Plus im Geldbeutel sorgen sollen, haben zahlreiche Angestellte sogar weniger von ihrem Gehalt. Auf wie viel von ihrem Netto PTA im Schnitt verzichten müssen, erfährst du von uns.
„Im Jahr 2025 bleibt fast allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger von ihrem Bruttogehalt übrig als im Vorjahr“, teilt das Softwarehaus Datev aktuell mit. Grund dafür sind vor allem Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die sich zu Jahresbeginn mitunter deutlich erhöht haben. Demnach können die beschlossenen Entlastungen im Jahressteuergesetz – „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (SteFeG) – die steigenden Kosten nicht auffangen, sodass oftmals weniger Geld im Portemonnaie bleibt. Das gilt auch für PTA. Wie genau sich dies auf das Nettoeinkommen auswirkt, haben die Expert:innen untersucht.
Weniger Steuern, mehr Sozialabgaben
Zur Erinnerung: Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer hat sich für 2025 auf 12.096 Euro für Singles und 24.192 Euro für Verheiratete erhöht. Bis zu dieser Summe müssen auf das Gehalt keine Steuern gezahlt werden. Weniger Steuern fallen auch für PTA und andere Angestellte mit Kindern an, denn der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls erhöht, und zwar auf 9.600 Euro.
Doch diese Entlastungen werden durch die steigenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung wieder aufgehoben. „Mit den Nachbesserungen hat der Gesetzgeber zwar noch einmal Steuersenkungen beschert, ein signifikanter Anstieg bei den Sozialabgaben führt dennoch zu einer nahezu durchgängigen Mehrbelastung der abhängig Beschäftigten.“ So hat sich bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag deutlich erhöht – im Schnitt um 0,8 Prozent – und auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurde auf 3,6 Prozent des Einkommens angehoben.
Für folgende Personengruppen haben die Expert:innen die finanziellen Änderungen in unterschiedlichen Gehaltsstufen ermittelt:
- Single (Steuerklasse I)
- Verheiratete, kinderlos (Steuerklasse III)
- Verheiratete mit zwei Kindern (Steuerklasse III)
- Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II)
Bis zu 150 Euro weniger Netto für PTA
Bei einem Gehalt zwischen 2.500 und 3.000 Euro brutto pro Monat, was in etwa dem Tarifgehalt eines/einer PTA in den jeweiligen Tarifgebieten entspricht, ergibt sich dabei ein Minus von bis zu 150 Euro im Jahr.
Genau verringert sich das Jahresnettogehalt von Singles um 20 bis 28 Euro. Bei verheirateten PTA ohne Kinder sind es 37 Euro (bei 3.000 Euro Gehalt) beziehungsweise 150 Euro (bei 2.500 Euro Gehalt) weniger. Ähnlich fällt das Minus bei Verheirateten mit Kindern aus – minus 34 Euro (bei 3.000 Euro) beziehungsweise minus 150 Euro (bei 2.500 Euro). Alleinerziehende müssen ein Minus von 30 bis 39 Euro hinnehmen.
Generell gilt: Bei besonders hohen Einkommen – ab 5.500 Euro brutto/Monat – erhöht sich das Minus in der Regel parallel zum Gehalt.
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