Ab 2024 wird die E-Rezept-Nutzung für Rx-Arzneimittel verpflichtend. Freiwillig bleibt die Direktzuweisung von Zytostatika, wie der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker:innen klarstellt.
„Eine solche Verpflichtung besteht weiterhin nicht und ist derzeit auch nicht mit dem am 14. Dezember vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digitalgesetz vorgesehen“, machen VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim und Geschäftsführerin Christiane Müller deutlich. Für die Verordnung von Zytostatikazubereitungen bestehe nach der aktuell geltenden Fassung des § 360 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V keine verpflichtende Nutzung des E-Rezepts.
Läuft in den Apotheken eine elektronische Verordnung über Zytostatika auf, haben die Apotheken diese unter Nutzung der Telematikinfrastruktur zu verarbeiten, so der VZA. Diese Verpflichtung entfalle nur dann, wenn der Abruf des E-Rezepts aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist.
Auch Selbstzahler-Rezepte für GKV-Versicherte und das Ausstellen von Privatrezepten als elektronische Verordnung bleibt freiwillig.
Ab Januar 2025 soll das Einlösen von E-Rezepten aus dem europäischen Ausland möglich sein. Ebenso die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Elektronische BtM- und T-Rezepte sollen laut langfristiger Roadmap der Gematik ab Juli 2025 ausgestellt werden.
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